Stand: 23. Juni 2026
Mit der Beauftragung der Drycargo Chartering & Agency Services AG akzeptieren Sie diese Bedingungen. Der genaue Leistungsumfang — Chartering, Frachtvermittlung, Hafenagentur und zugehörige Dienstleistungen — wird im jeweiligen Vertrag oder der Offerte festgelegt.
Die Drycargo Chartering & Agency Services AG bemüht sich um termingerechte Abwicklung. Da Schifffahrts- und Hafenabläufe von Dritten (Reedereien, Hafenbehörden, Wetterbedingungen) abhängen, können sich Zeitpläne ändern. Für Verzögerungen durch externe Faktoren oder verspätete Kundenfreigaben übernimmt die Drycargo Chartering & Agency Services AG keine Haftung.
Provisionen, Chartergebühren und Agenturhonorare werden gemäss Vertrag in Rechnung gestellt. Direkte Kosten Dritter (Hafengebühren, Schiffsversorgung, Zölle usw.) werden separat ausgewiesen und sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern nicht anders vereinbart.
Nach vollständiger Bezahlung gehen vertraglich vereinbarte Dokumente und Berichte an den Auftraggeber über. Interne Marktanalysen, Preismodelle und operative Methoden der Drycargo Chartering & Agency Services AG bleiben unser Eigentum.
Die Drycargo Chartering & Agency Services AG haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgen von Marktschwankungen, Streiks oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.